Mehr Lohn für Mitarbeitende: SV Schweiz hebt Mindestlöhne weiter an

SV Schweiz hat per 1. Januar 2017 die Mindestlöhne für ungelernte Mitarbeitende um CHF 100.00 erhöht. Damit liegen die Löhne signifikant über den im Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes vereinbarten Mindestlöhnen (L-GAV). Mit der Lohnerhöhung sollen die guten Leistungen und das grosse Engagement der Mitarbeitenden honoriert werden.

Dübendorf, 5. Januar 2017  –  Zwar hat SV Schweiz bereits in der Vergangenheit bessere Löhne als vom L-GAV vorgeschrieben bezahlt; die neue Lohnerhöhung bedeutet jedoch eine nochmalige Verbesserung für die Mitarbeitenden des Gastronomieunternehmens. Besonders die ungelernten Mitarbeitenden profitieren von der Anhebung der Löhne: So verdienten Mitarbeitende ohne Berufslehre bislang CHF 3‘600.00; ab 2017 werden es CHF 3‘700.00 sein. Zum Vergleich: Der L-GAV-Mindestlohn liegt bei CHF 3‘417.00. Aber auch die Mindestlöhne für gelernte Mitarbeitende werden angehoben. Neu beträgt der Lohn nach einer zweijährigen Lehre CHF 3‘850.00 und nach einer dreijährigen Lehre CHF 4‘200.00. Darüber hinaus werden individuell Lohnanpassungen bei den übrigen Mitarbeitenden vorgenommen.

Mit den Lohnerhöhungen sollen die guten Leistungen und das grosse Engagement  der Mitarbeitenden honoriert werden. Daniel Meier, Chief Human Resources Officer der SV Group: «Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herz unseres Unternehmens, darum setzen wir auf eine wertschätzende Leistungskultur. Mit gerechten Löhnen und attraktiven Lohnnebenleistungen sowie einem vielfältigen Schulungs- und Fortbildungsangebot bieten wir unseren Angestellten einen hohen Mehrwert im Arbeitsalltag.»