Die SV Group verfügt über ein transparentes Lohnsystem, das dem Gleichstellungsgesetz – gleicher Lohn für Frau und Mann – zu 100% gerecht wird. Dabei werden die Berufserfahrung, die Anforderungen und Belastungen der jeweiligen Arbeitsstelle sowie die individuelle Leistung berücksichtigt. Ausgewählte Positionen sind zudem bonusberechtigt.
Zahlen:
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde revidiert und trat per 1. Juli 2020 in Kraft. Neu sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durch zu führen und von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchzusetzen.
Lohngleichheitsanalyse 2021: Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann, hat die SV Schweiz 2021 erstmals eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Die Ergebnisse sind zufriedenstellend: Die geschlechtsspezifische Lohndifferenz liegt bei sehr tiefen 2% und damit deutlich unter der vom Bund definierten Toleranzgrenze von 5%.
Massnahmen:
Obwohl es keinen akuten Handlungsbedarf gibt, haben wir eine vertiefte Analyse vorgenommen, um den Grund der geschlechterspezifischen Lohndifferenz von 2% zu eruieren. Diese hat ergeben, dass die Abweichung grösstenteils auf die Löhne der Mitarbeitenden im Stundenlohn zurückzuführen ist. Da möchten wir als Arbeitgeberin handeln, zumal Mitarbeitende im Stundenlohn für eine Flexibilisierung der Personalkosten sehr wichtig sind. Wir werden die Löhne der Mitarbeitenden im Stundenlohn überprüfen und wo angezeigt Anpassungen vornehmen, bevor wir 2023 die Lohngleichheitsanalyse erneut durchführen.