- Mindestlohn von CHF 3500 monatlich (L-GAV: CHF 3407)
- 13. Monatslohn
- 6 Wochen Ferien bis zum 20. Lebensjahr (L-GAV: 5 Wochen)
- 5,5 Wochen Ferien ab dem 50. Lebensjahr, 6 Wochen ab dem 55. Lebensjahr (L-GAV: 5 Wochen)
- Umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot
- Geschenke zu Dienstjubiläen
- 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (L-GAV: 14 Wochen)
- Bezahlter Vaterschaftsurlaub
- Überobligatorische Personalvorsorge
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mitarbeiterrestaurants und Mensen sind dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes unterstellt. In vielen Bereichen bieten wir ihnen jedoch weit bessere Leistungen – beispielsweise eine überobligatorische Personalvorsorge oder auch einen bezahlten Vaterschaftsurlaub.